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   BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87   

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BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87 (https://dejure.org/1988,24518)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 5 AZR 759/87 (https://dejure.org/1988,24518)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 759/87 (https://dejure.org/1988,24518)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 198? - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).

    Das gleiche Ergebnis vertritt Berger-Delhey, der sich auf der Grundlage des Senatsurteils vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 166/85 - = EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1) mit dieser Frage auseinandersetzt (NVwZ 1988, 899, 901 sowie Anmerkung zum vorgenannten Senatsurteil in EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB 12.

  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 67; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 198? - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Das ist noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, wenn es um den Rechtsweg zu den Verwaltungs-, Sozial oder Finanzgerichten geht (BAGE 6, 300, 305 = AP Nr. 12 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III der Gründe; BAGE 45, 228 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Er durfte ihn damit aber nicht im Umfang von täglich acht Stunden beschäftigen (BVerwGE 67, 1, 7; 68, 91, 96).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Er durfte ihn damit aber nicht im Umfang von täglich acht Stunden beschäftigen (BVerwGE 67, 1, 7; 68, 91, 96).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    5 AZR 760/87 .
  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Viel mehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 15. Februar 1961 (- V C 105.60 - an dieser Rechtsauffassung des Reichsarbeitsgerichts Zweifel erkennen lassen, sich aber dazu nicht abschließend geäußert (BVerwGE 12, 64, 66).
  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Viel mehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 3/56

    Bildung des Aufsichtsrates - Zuständigkeit der ArbG - Antrag - Auslegung

  • LAG Hessen, 03.10.1985 - 12 Sa 575/85

    Rechtsweg für eine Klage eines Sozialhilfe-Empfängers auf Bestehen eines

  • LAG Hamm, 08.11.1985 - 16 Sa 1567/85
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Diese gesetzgeberische Anordnung steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsarbeitsgerichts (BAG), nach der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, nicht jedoch ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Hilfebedürftigem und Maßnahmeträger begründen (BAG Urteil vom 26.9.2007 - 5 AZR 857/06 - AP Nr. 3 zu § 16 SGB II, RdNr 9; BAG Beschluss vom 8.11.2006 - 5 AZB 36/06 - BAGE 120, 92, 94 mwN; vgl zu § 19 BSHG: BAG Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 759/87: vgl zur stRspr des BVerwG: Urteil vom 20.11.1997 - 5 C 1/96 - BVerwGE 105, 370, 371; BVerwG Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 71/03 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 11; BVerwG Urteil vom 21.3.2007 - 6 P 4/06 - BVerwGE 128, 212, 217 f; Harks in jurisPK-SGB II, § 16d RdNr 59, Stand 15.8.2011; aA Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2.Aufl 2008, § 16 RdNr 239).

    Eine ggf rechtswidrige Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit für sich allein kann kein faktisches Arbeitsverhältnis begründen, weil auch bei einem solchen der "Tatbestand des Vertragsabschlusses" gegeben sein muss; ein fehlender (wenngleich nichtiger oder fehlerhafter) rechtsgeschäftlicher Bindungswille kann nicht ersetzt werden (BAG Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 759/87; BAG Urteil vom 14.1.1987 - 5 AZR 166/85, NVwZ 1988, 966, 967; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl 2008, § 611 BGB RdNr 170) .

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).

    Die Erklärung, die ausdrücklich eine Maßnahme des öffentlichen Rechts zum Gegenstand hat, kann nicht in eine auf die Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtete Erklärung umgedeutet werden (vgl. Senat 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87 - jeweils I 4 b der Gründe).

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Schon nach öffentlichem Recht ist deshalb derjenige nach § 312 SGB III zur Ausstellung verpflichtet, bei dem der Arbeitslose in einem "Beschäftigungsverhältnis" gestanden hat (Steinmeyer in Gagel SGB III Stand März 2000 § 312 Rn. 15 - anders Gagel AFG Stand Januar 1998 § 133 Rn. 8, der das Vorliegen eines "Arbeitsverhältnisses" verlangt; auch das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 14. Dezember 1988 (- 5 AZR 759/87 - nv.) nur den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Klage eines Sozialhilfeempfängers auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung und nicht schon die Möglichkeit des materiell-rechtlichen Anspruchs verneint).
  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).

    Die Erklärung, die ausdrücklich eine Maßnahme des öffentlichen Rechts zum Gegenstand hat, kann nicht in eine auf die Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtete Erklärung umgedeutet werden (vgl. Senat 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87 - jeweils I 4 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft -

    Davon ausgehend besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG jedenfalls grundsätzlich zwar einen Vertragsabschluss, jedoch keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraussetzt, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; BAG, Urt. v. 14.12.1988 - 5 AZR 759/87, juris; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, § 2 ArbGG Rdnr. 53, 8. Aufl., 2013; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013 = ErfK/Koch § 2 ArbGG Rdnr. 15).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

    Zu diesem Rechtsproblem siehe auch die Urteile vom BAG vom gleichen Tag 5 AZR 759/87 und 5 AZR 760/87.
  • LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 AS 207/15
    Ein fehlender rechtsgeschäftlicher Bindungswille kann grundsätzlich nicht ersetzt werden (vgl. BAG vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 759/87).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

    Zu diesem Rechtsproblem siehe auch die Urteile des BAG vom gleichen Tag 5 AZR 759/87 und 5 AZR 661/86.
  • LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der

    Davon ausgehend besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG jedenfalls grundsätzlich zwar einen Vertragsabschluss, jedoch keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraussetzt, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; Urt. v. 14.12.1988 - 5 AZR 759/87, juris; Matthes/Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, § 2 ArbGG Rdnr. 53, 7. Aufl., 2009; Kalb in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechts-Kommentar, 5. Aufl., 2012, § 2 ArbGG Rdnr. 69; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2012 = ErfK/Koch § 2 ArbGG Rdnr. 15).
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